Datenschutzerklärung

Datenschutz

Nachfolgend möchten wir Sie über unsere Datenschutzerklärung informieren. Sie finden hier Informationen über die Erhebung und Verwendung persönlicher Daten bei der Nutzung unserer Webseite. Wir beachten dabei das für Deutschland geltende Datenschutzrecht. Sie können diese Erklärung jederzeit auf unserer Webseite abrufen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

Die Verwendung der Kontaktdaten unseres Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn wir hatten zuvor unsere schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.

Personenbezogene Daten
Sie können unsere Webseite ohne Angabe personenbezogener Daten besuchen. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (wie Name, Anschrift oder E-Mail Adresse) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll oder Sie an uns eine Anfrage stellen, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist (Bestandsdaten). Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Inanspruchnahme des Webangebots zu ermöglichen (Nutzungsdaten). Sämtliche personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert wie dies für den genannten Zweck (Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Abwicklung eines Vertrags) erforderlich ist. Hierbei werden steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen berücksichtigt. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Kommentarfunktionen
Im Rahmen der Kommentarfunktion erheben wir personenbezogene Daten (z.B. Name, E-Mail) im Rahmen Ihrer Kommentierung zu einem Beitrag nur in dem Umfang wie Sie ihn uns mitgeteilt haben. Bei der Veröffentlichung eines Kommentars wird die von Ihnen angegebene Email-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht. Ihr Name wird veröffentlich, wenn Sie nicht unter Pseudonym geschrieben haben.

Datenschutzerklärung für das Facebook-Plugin („Gefällt mir“)
Diese Webseite nutzt Plugins des Anbieters Facebook.com, welche durch das Unternehmen Facebook Inc., 1601 S. California Avenue, Palo Alto, CA 94304 in den USA bereitgestellt werden. Nutzer unserer Webseite, auf der das Facebook-Plugin („Gefällt mir“-Button) installiert ist, werden hiermit darauf hingewiesen, dass durch das Plugin eine Verbindung zu Facebook aufgebaut wird, wodurch eine Übermittlung an Ihren Browser durchgeführt wird, damit das Plugin auf der Webseite erscheint.
Des Weiteren werden durch die Nutzung Daten an die Facebook-Server weitergeleitet, welche Informationen über Ihre Webseitenbesuche auf unserer Homepage enthalten. Dies hat für eingeloggte Facebook-Nutzer zur Folge, dass die Nutzungsdaten Ihrem persönlichen Facebook-Account zugeordnet werden.
Sobald Sie als eingeloggter Facebook-Nutzer aktiv das Facebook-Plugin nutzen (z.B. durch das Klicken auf den „Gefällt mir“ Knopf oder die Nutzung der Kommentarfunktion), werden diese Daten zu Ihrem Facebook-Account übertragen und veröffentlicht. Dies können Sie nur durch vorheriges Ausloggen aus Ihrem Facebook-Account umgehen.
Weitere Information bezüglich der Datennutzung durch Facebook entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von dem Webmessagedienst twitter.com
Wir haben auf unserer Webseite auch den Webmessagedienst twitter.com integriert. Dieser wird durch die Twitter Inc., 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA bereitgestellt. Twitter bietet die sog. „Tweet“ – Funktion an. Damit kann man 140 Zeichen lange Nachrichten auch mit Webseitenlinks in seinem eigenen Twitteraccount veröffentlichen. Wenn Sie die „Tweet“-Funktion von Twitter auf unseren Webseiten nutzen, wird die jeweilige Webseite mit Ihrem Account auf Twitter verknüpft und dort ggf. öffentlich bekannt gegeben. Hierbei werden auch Daten an Twitter übertragen.
Von dem Inhalt der übermittelten Daten und deren Nutzung durch Twitter erhalten wir keine Kenntnis. Konsultieren Sie daher für weitere Informationen die Datenschutzerklärung von Twitter: http://twitter.com/privacy
Twitter bietet Ihnen unter nachfolgendem Link die Möglichkeit, Ihre Datenschutzeinstellungen selbst festzulegen: http://twitter.com/account/settings.

Auskunftsrecht
Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Sie haben das jederzeitige Recht, Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer angegeben persönlichen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Auskunftserteilung wenden Sie sich bitte an den Anbieter unter den Kontaktdaten im Impressum.

Verwendung von Fotos
Das Kunsturhebergesetz besagt:
1. Personen der Zeitgeschichte – sprich des politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens - wie z.B. Sportlerinnen oder Sportler dürfen ohne Einwilligung fotografiert werden.
2. Wenn Personen als „Beiwerk“ auf dem Foto zu sehen sind – sprich nicht der Grund sind, warum das Foto gemacht wurde – und sich die Bildaussage nicht im Geringsten ändern würde, wenn diese Personen nicht da wären, dann müssen sie nicht um Erlaubnis gefragt werden.
3. Außerdem dürfen Personen auf öffentlichen Veranstaltungen ebenfalls ohne Einverständniserklärung abgebildet werden.
Aber nun ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten, welche die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übermittlung personenbezogener Daten verbietet. Zu personenbezogenen Daten gehören u.a. alle Daten, die eine Zuordnung, Identifizierung von Einzelpersonen ermöglicht – sprich: auch Fotos.
Aber: Das Erheben, Speichern, Ändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung ist zulässig, wenn dies für die Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich ist. Das Ausrichten, Dokumentieren und Berichten von und über Wettkämpfe, (Sieger-) Ehrungen und z.B. Mannschaftsaufstellungen in Form von Mannschaftsfotos dient dem Vereinszweck.

Zusammenfassend ist also festzuhalten: Wettkämpfe, die vor Publikum stattfinden, sind öffentliche Veranstaltungen, auf denen die anwesenden Personen ohne Einverständniserklärung fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden dürfen, weil das Ausrichten, die Dokumentation und das Berichten von und über dem Wettkampf dem Vereinszweck dient. Dementsprechend ist das Anfertigen und Veröffentlichen von Bildern von großen Personengruppen als auch aktiven Sportlern zur Berichterstattung über den Wettkampf bei öffentlichen Wettkämpfen erlaubt (BGH, Urteil v. 28.9.2004 - VI ZR 303/03).

Wenn Bilder veröffentlicht werden sollen, bei denen Personen im Fokus stehen, ist es im Zweifel ratsam, eine Einverständniserklärung einzuholen. Eine Einverständniserklärung muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich oder konkludent erfolgen. Eine konkludente Einverständniserklärung ist erfolgt, wenn das Handeln einer Person darauf schließen lässt, dass sie mit dem Anfertigen und Veröffentlichen der Bilder einverstanden ist. Wenn eine Sportlerin oder ein Sportler, bei einer Siegerehrung oder bei einem Mannschaftsfoto in die Kamera lächelt, dann wurde das Einverständnis konkludent erteilt.

Für das Anfertigen und Veröffentlichen von Bildern, auf denen Kinder zu sehen sind, ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten einzuholen. Dabei könnte argumentiert werden, dass alleine durch die Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter, dass der oder die Minderjährige an einer Sportveranstaltung eines Vereins teilnehmen darf, auch deren konkludente Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben worden ist. Dies ist in der Literatur aber umstritten, so dass vor der Veröffentlichung einer Abbildung die Zustimmung der jeweiligen Erziehungsberechtigten eingeholt werden sollte. Im Idealfall sollte dies schriftlich erfolgen, mindestens aber über die Ausschreibung, die deutlich macht, dass die Anmeldung und Teilnahme grundsätzlich auch die Zustimmung zur Veröffentlichung bedeutet.
Darüber hinaus ist auch die Einverständniserklärung des Kindes einzuholen, wenn es die nötige Einsichtsfähigkeit hat, dass es die Bedeutung und Tragweite der Veröffentlichung der Bilder versteht – davon ist ab 14 Jahre auszugehen, wobei auch hier eine konkludente Zustimmung angenommen werden kann.

Jede Person hat das Recht am eigenen Bild und darf selbst bestimmen, ob sie fotografiert werden möchte und ob die Bilder veröffentlicht werden dürfen. Ausnahmen davon bilden die drei oben genannten Situationen. Dennoch werden wir der Bitte einer Person, die nicht fotografiert werden möchte und / oder nicht möchte, dass die Bilder veröffentlicht werden, natürlich nachkommen.

 

 
Wasserball